Sollen wir der Natur Rechte verleihen?

Sollen wir der Natur Rechte verleihen?

Im März 2021 fällte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil für die künftige Klimapolitik. Nun machen die Gerichte der Politik Beine. Doch das kann nur ein erster Schritt sein. Wie wäre es, wenn die Natur den Status einer Rechtsperson innehätte? Wenn Umweltverbände in Namen der Natur klagen könnten? Wenn das Interesse von Flüssen, Pflanzen, Tieren und allen Umweltmedien zu achten wäre? Utopisch? Unser Rechtsystem kennt seit über einhundert Jahren die juristische Person einer Aktiengesellschaft etwa – weshalb richten wir Ähnliches nicht für das außermenschliche Leben ein? Die Verfassung Ecuadors hat der Natur Rechte eingeräumt, andere Länder wie Bolivien, Neuseeland, Indien und neuerdings auch Spanien folgen diesen Innovationen im Umweltrecht. Wann wacht Deutschland auf? Peter Vollbrecht, Mitglied der Gruppe ›Biokratie – Rechte der Natur‹ berichtet über die aktuellen Anstrengungen einer Ökologisierung des deutschen Grundgesetzes.

Termin: 9. Juni 2024, 10:30 – 13:00 Uhr
Ort: VHS Crailsheim, Spitalstraße 2a, 74564 Crailsheim

Datum

09. Juni 2024

Uhrzeit

10:30

Standort

VHS Crailsheim
Spitalstraße 2a, 74564 Crailsheim