Menschenrechte und Menschenwürde

Straßburg
25. – 30. August 2024

Die Menschenrechte, erstmals 1776/1789 juristisch codiert in den Vereinigten Staaten und in Frankreich, sind weltweit zum politisch-humanitären Standard geworden. Die Vereinten Nationen verabschiedeten 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die seitdem durch ein Geflecht von Konventionen, Institutionen und Menschenrechts-Gerichtshöfen (in Straßburg und in San José/Costa Rica) international justiziabel gemacht wurden. Gleichwohl ereignen sich täglich Verstöße gegen sie. In der internationalen Politik  werden sie zudem für die jeweils eigenen Interessen ideologisiert und instrumentalisiert. Doch alles Politisieren hat ihren Glanz nicht geschmälert – und ihre Weiterentwicklung zu Menschenrechten der sogenannten zweiten und dritten Generation nicht behindert.ighlands!

Das Seminar: Die Menschenrechte stehen für einen beeindruckenden zivilisatorischen Fortschritt zur Humanität. Darüber herrscht Konsens, nicht aber über die Ausformulierung der Menschenrechte wie auch über deren Begründung. Sind sie fundiert in einer universalen philosophischen Vernunft oder leiten sie sich aus göttlicher Instanz her? Die beiden islamischen Menschenrechtserklärungen von 1990 und 2004 berufen sich explizit auf die göttliche Autorität und das islamischen Recht (Scharia) und garantieren weder die Gleichberechtigung von Mann und Frau noch die Freiheit sexueller Orientierung.

Neben den wichtigen, im derzeitigen Menschenrechtsdiskurs heftig diskutierten Wertekonflikten in den diversen Menschenrechtserklärungen interessieren im Seminar:

  • Antike Formen der Menschenrechte (Griechenland, Iran, Israel)
  • Menschenrechte in den außereuropäischen Traditionen (Afrika: Mali; Indien: Upanishaden)
  • Der ›westliche‹ philosophische Hauptdiskurs von Thomas Hobbes über John Locke, Samuel Pufendorf, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant bis zu den Gegenwartsstimmen von Étienne Balibar, Heiner Bielefeld, John Rawls u.a.
  • Die Begründungsproblematik der Menschenrechte
  • Die Bedeutung der Menschenwürde im Menschenrechts-Diskurs
  • Die Weiterentwicklung der Menschenrechte in ›zweiter‹ und ›dritter‹ Generation
  • Die Menschenrechte im Zukunftsstress: Beispiel Asylrecht
Anfrage

Der Seminarort Straßburg ist wegen des dort ansässigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das ideale philosophische Reiseziel. Öffentliche Verhandlungen (Hearings) finden sporadisch statt, lassen sich aber nicht im Voraus planen. Von den Verhandlungen gibt es aber Filmaufnahmen, die wir uns nach Möglichkeit anschauen.

Seminarbeginn und –ende: 25. August gegen 18 Uhr, 30. August nach dem letzten Frühstück.

Reader: eine ausführliche Textsammlung wird Ihnen drei Wochen vor Seminarbeginn zugesandt.
Keinesfalls müssen Sie den Reader vorher durchgearbeitet haben!

Teilnehmerzahl: 14 – 18 Personen

Exkursionen: Stadtführung Straßburg, Bootstour »Straßburg, eine 2000-jährige Geschichte«, Besuch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Anreise: individuell. 

Übernachtung: Hotel Beaucour im Zentrum der Stadt.

Kosten: € 1340 im DZ; EZ-Zuschlag € 250 für Übernachtung mit Frühstück,  Stadtführung, Bootstour, Seminarkosten, Skript, Kaffeepausen während des Seminars, Seminarraumkosten anteilig.